Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG

Birgit und Günter Weinreich
Ingwer-Paulsen Weg 10
25813 Husum – Schobüll / Halebüll

Vertreten durch: Günter Weinreich

Kontakt

Telefon: +49 (0)4846 1630
Telefax: +49 (0)4846 1630
Mobil: +49 (0)152 0135 1222
E-Mail: info@weinreich-schobuell.de

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Quelle: Impressum-Generator von anwalt.de

Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de

Disclaimer

Inhalt und Werke dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Trotz höchster Sorgfalt kann nicht für die Richtigkeit der wiedergegebenen Informationen oder die permanente technische Erreichbarkeit garantiert werden. Es wird keine Haftung für den Inhalt von extern verlinkten Websites übernommen. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und distanzieren uns ausdrücklich. Sollten Sie dennoch etwas an unseren Seiten zu beanstanden haben, bitten wir um einen einfachen entsprechenden Hinweis, damit wir die Inhalte schnellstmöglich entfernen können.

Quelle: Disclaimer von anwalt.de

Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
4.b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
4.c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu zahlen, aufgrund der tariflichen Verpflichtungen des Vermieters.
5.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zu der anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.